Fachschaften gerecht finanzieren

In den Fachschaften wird wichtige Arbeit geleistet. Wir wollen die Fachschaften in ihrer Tätigkeit so unterstützen, dass sie weiterhin ohne Probleme geschehen kann.

Dazu gehört auch eine gerechte Fachschaftenfinanzierung, die der amtierende AStA verweigert. Derzeit ist es so, dass alle Fachschaften die gleiche Grundzuweisung vom AStA in Höhe von 550 Euro. Egal, wie viele Studierende in dem jeweiligen Fach-bereich studieren. Zusätzlich können die Fachschaften beim AStA Gelder für Projekte und Reisekosten bean-tragen – sprich: Für Diskussions-veranstaltungen, Ersti-Fahrten oder ähnliches. Die Alltagsarbeit der Fachschaften wird über die Grundzuweisung abgewickelt.

Diese Regelung ist ungerecht – und widerspricht dem Hochschulrecht. Dort heißt es in § 3 HWVO: Bei der Festsetzung der Zuweisungen sind die Aufgaben der einzelnen Fach-schaften und die Zahl ihrer Mitglieder angemessen zu berück-sichtigen.
Das auch ein: Eine „große“ Fachschaft muss mehr Studis betreuen als eine „kleine“. Dem entsprechend nehmen auch Öff-nungszeiten, Info-Tage und co. in größeren Fachschaften mehr Raum ein. Und natürlich kostet das auch mehr Geld.

Zur Klarstellung: Wir wollen die Arbeit jeder Fachschaft unter-stützen, da die Fachschaftsräte die wichtigste Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung übernehmen. Deswegen wollen wir bei kleineren Fachschaften auch nichts kürzen.

Deswegen fordern wir die Erhöhung der Grundzuweisungen für die größeren Fachschaften wie Jura, Medizin, WiWi, Maschinenbau und co.! Unsere Vorschläge zur Finanzierung: Weniger AStA-ReferentInnen (zurzeit um die 50), Kürzung der Aufwandsent-schädigungen im AStA und Wegfall der Unterstützung für Initiativen, die nicht auf dem Campus aktiv sind!

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